Empfehlung: Überfliegen Sie zuerst die Zusammenfassung und wechseln von dort direkt in die weiterführenden Kapitel!
Aus dynamischer Sicht hat die Rechnungslegung primär den Zweck der Erfolgsermittlung bzw. Wirtschaftlichkeitsmessung zum Ziel der Erlangung des Wissens zur richtigen Betriebssteuerung1 und betrieblichen Ertragsfähigkeit2 Der Kaufmann verliert schon in kleinen Unternehmen den Überblick, ob der Betrieb gesund ist, der Anteilseigner bewertet, ob das Management die für die Gesellschaft richtigen Entscheidungen getroffen hat. Folglich spielt für Eugen Schmalenbach, den wichtigste Vertreter der dynamischen Bilanzauffassung, die Erfolgsbilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung mit der Darstellung der Erfolgsquellen die zentrale Rolle in der Betriebssteuerung, wobei die (Bestände-)Bilanz „an betriebswirtschaftlicher Bedeutung hinter der Erfolgsbilanz weit zurücksteht“3.
Das ökonomisch richtige Ergebnis einer Periode ist der ökonomische Gewinn bzw. der Zuwachs des Unternehmenswertes im Lauf der Periode4. Weil weder künftige Einzahlungsüberschüsse noch künftiger Kalkulationszinsfuß sicher ermittelt werden können, um den Unternehmenswert bzw. das „richtige“ Periodenergebnis zu berechnen, wird „die größere theoretische Richtigkeit [...] durch außerordentliche Unsicherheit der Schätzmethoden“5 erkauft.
Mangels Objektivierbarkeit wählt Schmalenbach den pragmatischeren Ansatz: eine an der pagatorischen Buchhaltung ausgerichtete Erfolgsrechnung. Anfangs- und Endpunkt markierten dabei der Anschaffungs- bzw. Absatzpreis.
Während der Gesamtlebensdauer einer Unternehmung führt der Überschuss der Einzahlungen über die Auszahlung zum Totalerfolg. Durch die Zerlegung der Totalperiode in Einzelabschnitte als Dispositionsgrundlage6 müssen die Periodenerfolge in der Summe mit dem Totalerfolg übereinstimmen (Erfolgskongruenz)7.
Werden Leistungen buchhalterisch denjenigen Perioden zugerechnet, in denen sie angefallen sind, kann dies zum Auseinanderfallen korrespondierender Erfolgs- oder Zahlungsmittelgrössen führen. So werden beispielsweise die Auszahlung beim Kauf einer Maschine (Aktivierung) und die Abschreibungsaufwendungen in verschiedenen Perioden verbucht. Fallen so Vermögensänderungen und korrespondierende Ein- und Auszahlungen nicht in denselben Zeitabschnitt, wird die Leistung bzw. Zahlung in der Bilanz als schwebender Posten vorgemerkt, damit sie nicht „unter den Tisch fällt“.
Zum erhalt der Erfolgskongruenz, ist daher die lückenlose Verbindung der Perioden durch:
Aus der interperiodischen Erfolgskongruenz folgert auch die Betragsgleichheit von Zahlungsmitteländerung und Erfolgsgrössen (Aufwand/Ertrag) in der Totalperiode.
Würden im Gegensatz dazu der Saldo von Aufwand und Ertrag über die pagatorischen Grössen Hinauswachsen, wie bspw. im organischen Bilanzkonzept bei fehlender Geldwertstabilität, käme es zu einer Entkoppelung des Periodenerfolg vom Totalerfolg!
Rechnungsbasis für Bilanzansatz und Herstellungskosten ist der Anschaffungspreis, Basis für den Ertrag der Absatzerlös. Eine Veränderung des Bilanzansatzes über oder unter den Anschaffungspreis hat immer erfolgswirksam zu geschehen.
Das Ziel der Betriebssteuerung unterstützt jene Erfolgsrechnung am besten, die die „Vergleichbarkeit der Jahresrechnung untereinander mit besonderer Sorgfalt pflegt.“8 Der Erfolg ist so zu ermitteln, daß er vergleichbar ist, also für gleiche Leistungen den gleichen Erfolg darstellt.
Durch Vergleichbarkeit zwischen den Perioden, auch zu Lasten der genauen Erfolgsdarstellung(!), soll die Erfolgsermittlung Rückschlüsse über die Ertragsfähigkeit9 bzw. die Entwicklungstendenz des Betriebes zulassen. So führen nur Entscheidungen des Managements, nicht aber Einflüsse von Marktpreisen oder Bewertungsverfahren, zu den markanten Änderungen im Trend der Betriebsergebnisse im Vergleich der Perioden. Daher ist auch eine Aufteilung von außerordentlichen10 und ordentlichen Erfolgsbeiträgen erforderlich, denn eine Vermischung lassen den Analysten im Rückblick der Jahre zu falschen Schlüssen gelangen11.
Für das Prinzip der Gleichmäßigkeit der Bewertung steht:12
Gleichmäßigkeit soll die Auswirkungen des Kernbereichs der Leistungserstellung sichtbar machen. Statistischen Ausreißer bei den Erfolgsbeiträgen, z.B. beim Nachholen von Rückstellungen oder Restabschreibung von Anlagen, deren Nutzungsdauer überschätzt wurden, rühren meistens von den bilanziellen Wirkungen einer Planabweichung der Betriebskalkulation her und liegen nicht in dem Ursachenbereich des Leistungsprozesses.
Eine Gleichmäßigkeit bei der Bewertung ist unnötig, würden nicht geplante und überhöhte Erfolgsbeiträge im außerordenlichen Erfolg verrechnet werden; die Entscheidung über ordentlich und außerordentlich bliebe subjektiv!
Zum einen lassen sich in der Rechnungslegung gewisse Ansätze nur ex-post bestimmen (Unsicherheit der Rechnungslegung); beispielsweise ist die Höhe der Abschreibung nur aufgrund von Erfahrungswerten bestimmbar. Zum anderen ist ein zu hoch berechneter Gewinn für Betrieb und Eigner „wesentlich gefährlicher [...] als ein zu niedrig berechneter Gewinn“13, da Fehleinschätzung der Erfolgsentwicklung zu Überinvestition, Überkapazitäten und Verlusten führen kann.
Deswegen vertritt Schmalenbach die Einhaltung des Vorsichtsprinzips bei zweifelhaften Bewertungsfragen. Im Zweifel über die Nutzungsdauer von Anlagen, sollte ein höherer Abschreibungsaufwand angesetzt, sowie ein Ertragsbeitrag, statt im Zeitpunkt der Herstellung, erst in der Periode der Realisierung(=Gefahrenübergang) ausgewiesen werden.
Jedoch mit dem Vorsichtsprinzip konterkariert Schmalenbach seine Grundsätz der periodengerechten Erfolgsermittlung und der Vergleichbarkeit, denn am Bespiel einer überhöhten Abschreibung zeigt sich, daß eine, noch im Betriebsprozeß befindlichen Anlagen, in der Bilanz zu niedrig ausgewiesen bzw. ein zu positives Ergebnis bewirkt, welches, wie oben beschrieben, zur Fehlsteuerung des Betriebes führen kann14. Durch den Einfluß des eigentlich bilanztheoriefremden Vorsichtsprinzips, nimmt Schmalenbach in Kauf, daß das Ergebnis „nicht den tatsächlichen Verhältnisse entspricht und auch den Vergleich unterschiedlicher Perioden erschwert“15. Schmalenbach erkennt selbst die darüber hinaus bestehenden bilanzpolitischen Möglichkeit der Verschleierung durch mißbräuchliche Anwendung16.
Theoretisch schwer zu fassen ist die Verlustantizipation bei Handelswaren und Erzeugnissen, deren Absatzpreis schon vor dem Umsatzzeitpunkt unter Anschaffungs- und Herstellungskosten gesunken ist. Ist der mit Hilfe der retrograden Wertermittlung gewonnene Bilanzansatz nun Ausfluß des Grundsatzes der Vorsicht oder ist die Wertminderung zum beizulegenden Wert die Folge einer vom Markt bestimmten Tatsache? In der letzteren Sichtweise ist der Preisverfall die wirtschaftliche Ursache für die Verlustvorwegnahme in der aktuellen Periode und damit dynamisch konform.
Mit der Festlegung von Bewertungregeln und Realisationszeitpunkt bewirkt eine Bilanztheorie die periodische Abgrenzung des Erfolgs und verteilt ihn zwischen Abrechnungsperiode und späteren Abschnitten.
Das Verursachungsprinzip ist Grundsatz des periodischen Jahresabschlußes, folglich auch Leitfigur der dynamischen Bilanz. „Verursachen bedeutet im Hinblick auf Bilanz und Erfolgsrechnung die Schaffung der Grundlagen für die Erfolgsverwirklichung.“17 Analog bedient sich die Kostenrechnung der Verursachung (Kausalitätsprinzip), um dem Bezugsobjekt Kostenträger nur jene Kosten zuzurechnen, deren Anfall es veranlaßt hat18.
Aus diesem Prinzip folgert, daß derjenigen Periode der Erfolgsbeitrag zuzurechnen ist, in der der wirtschaftliche Effekt entstanden19 ist. Die Berücksichtigung im Jahresabschluß durch Geschäftsvorfall geschieht im Zeitpunkt des Ereignisses, der die Vermögensänderung begründet, nicht im Zahlungszeitpunkt. Welches das begründende Ereignis ist, bleibt theoretisch ungeklärt.
Ursachenbezogen gibt es mindestens zwei alternative dynamische Erfolgsverrechnungszeitpunkte:
Die Wahl eines der beiden Zeitpunkte als Ausgangspunkt der Periodisierungsbemühungen garantieren die dynamisch-theoretisch exakte Erfolgsmessung.
Wird der Leistungsprozess als Geburtsstunde betrieblicher Vermögensmehrung gesehen, darf nicht der Aufwand über den Bilanzansatz in die Zukunft überführt werden, sondern muß ein Ertrag zeitlich vor seiner Verkörperung als Erlös im Absatzzeitpunkt, schon in der Herstellungsperiode mit dem Herstellungsaufwand dem Ergebnis zugeführt werden.
Es soll in dem Zeitpunkt Abschreibungsaufwand entstehen, in dem der Produktionsertrag verbucht wird, weil die unmittelbare Entstehungsursache zunächst im Produktionsprozess zu sehen ist.
Das Vorziehen des Ertrages, z.B. bei der Behandlung langfristiger Fertigungsaufträg im IAS 11, stößt, wegen der Unsicherheit des zu schätzenden Erlöses, bei vielen Bilanztheoretikern, so auch bei Schmalenbach, auf Ablehnung.
Die Literatur gab dem Realistionsprinzips anstelle des Periodenverursachungsprinzip den Vorzug weil:20,
Denn konsequenterweise liegt bereits in der Unternehmensgründung die Ursache künftiger Erfolge22 (wie auch im Urknall die Ursache der Unternehmensgründung liegt). Im umgekehrten Sinne geschieht die Pensionszusage nur aufgrund günstiger künftiger Erwartung des Unternehmens: „Die zukünftige Erwartung ist Ursache.“23
Ist als Auslöser für die Erfolgswirksamkeit eines Geschäftsvorfalls letztlich der gewinngenerierende Umsatzerfolg (betriebliches Formalziel) bzw. die Bedürfnisbefriedigung des Kunden (Sachziel) zu verstehen (so decken sich Verursachungs- und Realisationsprinzip), darf der Herstellungsaufwand nicht den Gewinn der Herstellungsperiode beeinträchtigen, sonden erst den der Absatzperiode (oder den der Umsatzperiode) (Realisationsprinzip).
Um die zwei entgegengesetzten Erfolgsgrößen, Aufwand und Ertrag, sachlich und praktikabel zusammenzubringen, soll die Wirtschaflichkeitsrechnung eine Periodenabgrenzung mit ertragsorientierter Aufwandsverrechnung sein.
Die Leistungsentstehung wirkt sich im Saldo nicht auf den Gewinn aus, aber es entsteht in der Bilanz eine schwebende Vorleistung im Wert der Aufwandsauszahlungen. Dieser Bilanzposten soll der Höhe nach in einer der Folgeperioden als Aufwand dem korrespondierenden Umsatzertrag im Absatzzeitpunkt (Zeitpunkt des Gefahrenübergangs) gegenübergestellt werden.
Die Zugrundelegung beider Realisationszeitpunkte gleichzeitig auch für sachlich unterschiediche Vorgänge im Unternehmen, wie es nach IAS möglich wäre, würde zur Verschleierung der betrieblichen Leistungsvorgänge führen, weil Leistungen späterer Perioden mit Leistungen früherer Periode oder der aktuellen Periode vermengt würden.
Gehaltvoll für die Analyse der dynamischen Bilanzauffassung, ist Schmalenbachs Einschätzung der aktiven Bilanzansätze als in der Schwebe gehaltener Nutzenpotentiale, gebunden im Unternehmen, losgelöst von exogenen Werteinflüssen. Schmalenbach führt damit beide zeitliche getrennte aber wirtschaftlich zusammengehörige Stromgrößen, Herstellungsaufwand und Absatzertrag, zusammen.
Die Zusammenfassung bzw. Gegenüberstellung von korrespondierenden negativen und positiven Erfolgsgrößen gleichen Verursachungszusammenhangs in der GuV einer Periode (Grundsatz der sachlichen Abgrenzung), ist wichtig für die Ermittlung und Darstellung der betrieblichen Erfolgsquellen, dem Ziel der dynamischen Erfolgsbilanz. Aus diesem Grund ist das Umsatzkostenverfahren, „benchmark method“ der Internationalen Rechnungslegung, vorzuziehen, weil es Perioden-Absatz-fremde Aufwendungen aus der GuV fernhält.
Die Aussagekraft der Erfolgsgröße wird also erhöht, wenn
Aus diesem Grund sind Halb- und Fertigerzeugnisse in der Dynamik möglichst aus Vollkosten zusammenzusetzen, d.h. zu den Einzelkosten kommen Gemeinkosten26 aus Fertigung, Verwaltung und sozialer Verantwortung. Auch wenn Gemein- und entahltene Fixkosten nicht Kausal (entsprechend einer analytischen Produktionsfunktion) dem einzelnen Kostenträger zugerechnet werden können, so garantieren sie doch die Aufrechterhaltung der Produktionsfähigkeit des Betriebes. Diese Gemeinkosten sollten daher nicht als Aufwendungen in der Periode in der sie anfallen (wie bei Teilkostenrechnung) in die GuV eingehen, sondern aktiviert werden und so zu vermeiden, den Absatzerträgen evtl. in früheren Perioden hergestellten Erzeugnissen gegenübergestellt zu werden.
Ziel ist das möglichst lückenlose Sammeln von Aufwand aus herstellungsbezogenen Leistungen (z.B. Rohstoff, Lohn, Gehalt, Pensionsanspruch, Risikoabsicherung, Fremdkapitalzinsen) „im Behältnis“ Bilanzansatz „Halb- und Fertigerzeugniss“ und „selbsterstellte Anlage“, für die Verrechung im Absatzzeitpunkt.
Diese sachliche Verknüpfung korrespondierender Geschäftsvorfälle wird in der Literatur im Rahmen der Gewinnermittlungsgrundsätze „Abgrenzung der Sache nach“ sowie in der angelsächsichen Rechnungslegung „matching principle“27 bezeichnet.
Im Gegensatz zu Schmalenbach werden explizit alle Geldvermögensänderungen (Einnahmen/Ausgaben) in Zahlungsmitteländerungen (Ein /Auszahlungen) umbenannt.28
Obwohl die Erfolgsbilanz im Mittelpunkt des Interesses dynamischer Bilanztheorie steht, besteht dennoch die Notwendigkeit einer Bilanzaufstellung:29
Anschaffungsauszahlungen und Betriebsleistungen führen auf der Aktivseite am Stichtag zu Bilanzposten, wenn sie nicht bis dahin durch Abnutzung, Verbrauch (Aufwand) oder Umsatz (Einzahlung) ausgelöst wurden: „Die Aufgabe der Bilanz [...] ist, die schwebenden, d.h. die noch der Auslösung harrenden Posten in Evidenz zu halten.“30
Folgende Abbildung32 zeigt die Zahlungsmittel- und Vermögensströme (große Pfeile) im Zeitablauf mit der dynamischen Bilanz als Zwischenspeicher der Kräfte und Verpflichtungen zum Stichtag und gleichzeitig als „verknüpfendes Band“ zwischen den jeweiligen Strömungsrechnungen der beiden Periodenabschnitte.
Hinweis: eine bessere Auflösung erhalten Sie, wenn Sie mit der rechten Maustaste auf die Grafik klicken und im Kontextmenü wählen: "Grafik anzeigen" bzw. "View Image"
Mit dieser Darstellung der in der „Schwebe gehaltenen Leistungen“ wird deutlich: Mit bspw. „Auszahlung, später Aufwand“ (Posten 3) für langlebige Investitionsgüter sind alle früher geleisteten Auszahlungen gemeint, nicht nur Anschaffungsauszahlung der Vorperiode. Dieses Bilanzschema vermag nicht Momentaufnahme einer Periode zu sein. Es zeigt vielemehr eine Aufteilung der Totalperiode in zwei Abschnitte: eine Zäsur zwischen gestern und morgen.
Im Unterschied zur Statik verzichtet die dynamische Bilanz bei den Bilanzansätze auf den Vermögenswertbegriff, sondern zielt durch das betragsmäßige Festhalten an Aus- und Einzahlungsmittel vielmehr auf das pagatorische Verrechnungspotential ab, welches mit Nutzenpotential bzw. –wert statischer Prägung Ähnlichkeiten aufweist.
Das Nutzenpotential eines in der Bilanz abgebildeten Vermögensgegenstandes ist jedoch i.d.R. bei Unternehmensfortführung ein viel höheres als der Gegenwert des historischen Anschaffungspreises!
Das Erscheinen von Posten auf der Aktivseite der Bilanz, begründet sich nicht mit dem innewohnenden Wert der Bilanzposition wie in der Statik, sondern wird, im dynamischen Sinn, von der Abschreibungsmöglichkeit bzw. der Nutzungsmöglichkeit für künftige Rechnungsabschnitte begründet und erklärt.
Im Unterschied zur statischen Ansicht des Reichsfinanzhofs33, der zur Passivierung eine Verpflichtung gegen Dritte voraussetzt, verlangt die Dynamik die Rechnungsperiode mit den Aufwendungen zu belasten, die sie verursacht haben, unabhängig der rechtlichen Verhältnisse. Ursache ist das Eingehen des Wagnisses oder die Antizipation einer späteren Auszahlung, deren Höhe unbestimmt ist, die ursächlich auf die leistungswirtschaftliche Betätigung der aktuellen Periode zurückgehen könnte; so sind z.B. Rückstellungen zu bilden aufgrund der Möglichkeit von Bergbauschäden34, nicht nur an fremden Grundstücken, welche zur Schadensersatzpflicht führt, sondern auch Schäden an eigenen Grundstücken, bereits im Zeitpunkt der Rohstofförderung, also Jahrzehnte vor Auftreten der ersten Schäden. Die Höhe der Rückstellung kann beispielsweise mit der Menge der abgebauten Bodenschätze proportional sein und an der zu erwartenden Schadenshöhe aufgrund von Erfahrungswerten bemessen sein. „Stoßweise anfallende Ausgaben werden durch die Rückstellungsbildung gleichmäßig auf die verursachenden Perioden verteilt.“35
Die erste Kategorie des Firmenwertes entstammt der im Laufe der Zeit entstandenen Infrastruktur des Betriebes, wie Organisation, Lieferanten- und Kundenstamm, bewertet mit den hierfür geleisteten Auszahlungen, wie Lehrgänge und Kundenbesuche. Die Aktivierung für eine Aufwandsverrechnung erst in späteren Perioden läßt sich dem Grunde nach mit der unmittelbaren Inanspruchnahme dieser fortbestehenden Infrastrukturpotentiale für die Herstellung- und Absatzleistung im Sinne des dynamischen Verursachungszusammenhangs gut begründen. Schmalenbach dagegen steht für ein gesetzliche Verbot des Ansatzes dieses durch Unsicherheit und Willkür geprägten originären Firmenwertes (Goodwill Nr. 1) mit dem Hinweis auf die Unmöglichkeit der Nachprüfbarkeit dieses Schätzwertes36.
Der derivative Geschäftswert entsteht mit dem Unternehmenserwerb als Differenz zwischen Entgeltbetrag und dem höheren oder niedrigeren bilanziellen Reinvermögen. Der aktive Goodwill Nr. 2 ist Ausfluss der „durch Kapitalisierung der voraussichtlichen Erträge berechnete Mehrwert des Geschäftes“37. Da dieser Kapitalisierungsmehrwert „mit keinem Aktivum begrifflich zu vergleichen ist“38, unterscheidet er sich sehr vom durch (betriebliche) Kosten geprägte Goodwill Nr. 1.
Gerade im Vergleich mit Auszahlungen zur Betriebsinfrastrukur (Goodwill Nr. 1) stellt sich die Frage, inwieweit der Kapitalisierungsmehrwert als Kaufpreisbestandteil ein „schwebender in Evidenz gehaltener Posten“39 sein soll, um dann verursachungsgerecht entsprechend der Betriebsleistung abgeschrieben zu werden. Schon aufgrund der Ursache marktlicher Veränderungen (Modewechsel, Konkurrenz) wird der für den Kapitalisierungsmehrwert seinerzeit zugrundegelegte Ertragswert geschmälert. Der vom (künftigen) Eigentümer für das ganze Unternehmen gezahlte Aufpreis, wenn er denn in der Bilanz erscheinen muß, hat m.E. eher den Charakter einer passivischen Kapitalaufstockung, für die zur Gegenbuchung ein Aktivposten gefunden werden muß.
Neben der Billigung des Ansatzes eines Kapitalisierungsmehrwertes, mahnt Schmalenbach, angesichts einer willkürlichen Lebensdauerschätzung und Abschreibungshöhe, eine rechtliche Normierung der Abschreibungsmodalitäten40 an, weil ihm wohl eine bilanztheoretische Begründung nicht plausibel erscheint.
Schmalenbach strebt mit seiner dynamischen Bilanzauffassung den reinen Betriebsgewinn als Ausdruck der Wirtschaftlichkeit an. Für dieses Ziel steht die Vermeidung überhöhter Erfolgsbeiträge (Grundsatz der Gleichmäßigkeit durch Vermeidung statistischer Ausreißer) ohne leistungsursächlichen Grund. Außerdem setzt er sich mit der Trennung von Konjunktur-, Struktur- und Saisoneinflüssen auseinander, um das Ergebnis von externen Einflüssen zu isolieren41.
Es wird nicht differenziert, in welchem Fall die gleichmäßige Bewertung und Aufwandsverrechnung zur Vergleichbarkeit der Periodenergebnisse angebracht und in welchen Fall dagegen das Verursachungsprinzip einen Sachverhalt in das erfolgsmäßige Augenmerk rücken soll. Ist nicht gerade die Unterbeschäftigung der Kapazität ein Zeichen für die schlechte Wirtschaftslage und/oder Überinvestition des Unternehmens, als daß deren Auswirkung auf den Erfolg mit Hilfe von Durchschnittsgrößen retuschiert werden darf?
Das Festhalten am pagatorischen Prinzip, Grundlage der Erfolgskongruenz, erzwingt in der Rechnungslegung eine zahlungsmittelorientierte Betrachtung, obwohl die Erfordernisse der Wirtschaftlichkeitsmessung, wichtiges Rechnungslegungziel Schmalenbachs, einer leistungsorientierten Kalkulation bedürfen: betriebliche (Plan-)Kostenrechnung als Lenkungs- und Kontrollinstrument. Z.B. die fortgesetzte (gleichmäßige) Abschreibung einer in Gebrauch befindlichen Sachanlage ohne ausreichenden (pagatorischen) Restbuchwert zur Aufrechterhaltung der Vergleichbarkeit der Periodenergebnisse (vgl. Überlegungen der Kostenstellenrechnung zur kalkulatorischen Abschreibung). Mit der Verfolgung zweier nicht kohärenter Ziele, jenem der Erfolgskongruenz und jenem der Wirtschaftlichkeitmessung, in einer Bilanztheorie, widerfährt Schmalenbachs Ausführungen die Widersprüchlichkeit, die er durch Trennung von dynamisch und statischen Zielen vermeiden wollte42.
Auch Grundsätze, die nicht aus der dynamischen Logik hervorgehen, sogar dieser widersprechen, insbesondere das Vorsichtsprinzip, finden in den Ausführungen Schmalenbachs Eingang, sodaß im Ergebnis häufig nicht mehr nachvollziehbar ist, welche dargestellte Bilanzierungsregel dem dynamischen Gedanken konform und welche mit konzeptfremden Einflüssen verändert wurden.
Die Bilanzierungsregeln im Rahmen einer Bilanztheorie sind entweder folgerichtig Ausdruck des theoretischen Konzeptes oder bedauerlicherweise ausgerichtet an Bilanzierungspraktiken des Zeitgeistes aufgrund der Bedenken der mangelnden Praktikabilität43 oder Akzeptanz.
Ziel: Erlangung des Wissens zur richtigen Betriebssteuerung und prognose der Entwicklungstendenz
Mittel: Darstellung der exakten Erfolgshöhe und -quellen in der Erfolgsrechnung (GuV)
folglich:
folglich:
Sichtbarmachen des Kernbereichs der betrieblichen Leistungserstellung durch
Die mit Willkür einhergehende Anwendung des Vorsichtsprinzips
und ist folglich der dynamischen Bilanztheorie fremd.
Es ist ein Grundsatz der dynamischen Bilanzauffassung, um derjenigen Perioden den Erfolgsbeitrag zuzurechnen in dem der wirtschaftliche Effekt realisiert wird.
Verbuchung des Ertrages vor Absatz in der Periode der Aufwandsentstehung.
Kritisch:
Interpretation des Umsatzerfolgs als eigentliche Produktionsursache.
Negativer Erfolgsbeitrag kommt zur Geltung erst im Absatzzeitpunkt: dadurch ist in der Bilanz eine „schwebende Vorleistung“ zu aktivieren, die mit der ertragsorientierten Aufwandsverrechnung aufgelöst wird.
Grundsatz der Sachlichen Abgrenzung bzw. matching principle:
Zusammenführen positiver und negativer Erfogsgrößen
Wichtig für Ziele dynamischer Bilanzauffassung zur Ermittlung
Aussagekraft der Erfolgsgröße gesteigert, wenn:
Bilanz ist erforderlich:
Einordung der „dynamischen“ Bilanzposten:
Bilanzansätze sind nicht, wie bei der Statik, am Wert- oder Vermögensäquivalent des Kapitals ausgerichtet, sondern an dessen pagatorischen Verrechnungspotential (Ansatz der Höhe): Ansatz oder Nicht-Ansatz (Ansatz dem Grunde) hängt ab, von der Nutzungsmöglichkeit für künftige Perioden. Nicht zu verwechseln mit „betrieblichen Nutzenwert“, der i.d.R höher ist als der pagatorische Ansatz.
Aufwendungen durch Wagnisse, die in der Produktionsperiode begründet sind und später zu Auszahlungen führen (konnen). Im Unterschied zur Statik, auch Wagnisse für Auszahlungen, die nicht zu zivilrechtlichen Verpflichtungen führen, z.B. Bergbauschäden an betrieblichen Gebäuden.
Schmalenbach unterscheidet:
Schmalenbachs geforderte „Gleichmässigkeit der Rechnungslegung“ zur Verbesserung des interperioden-Erfolgsvergleichs erlaubt willkürliche Eingriffe in die Aufwandsverrechnung.
Die dynamische Bilanzauffassung hält fest an widersprüchlichen Zielen:
Schmalenbach hält fest an konzeptfremden Einflüssen, wie:
Bilanzierungsregeln sollten m.E. theoriekonform ausgestaltet sein, sowie, trotz o.g. Mängel, durchgehalten werden, um ein plausibles Bild der dynamischen Bilanzauffassung vermitteln zu können.
1 Schmalenbach, Eugen: Grundlagen der dynamischen Bilanzlehre, 4. Auflage, Leipzig 1948, S. 17 f.
2 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948, S. 43
3 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948: S. 16
4 Baetge, Jörg; Beermann, Thomas: Die Bilanzierung von Vermögenswerten nach International Accounting Standards und der dynamischen Bilanztheorie Schmalenbachs, in: Betriebliche Forschung und Praxis (BFuP), 2/1998, S. 156
5 Schmalenbach, Dynamische Bilanz, 4. Aufl., S. 100, aus: Oberbrinkmann, Frank: Statische und dynamische Interpretation der Handelsbilanz, Düsseldorf 1990, S. 165
6 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948: S. 28
7 „Neben dem Aufwand gibt es im betrieblichen Rechnungswesen keinen buchmäßigen `Vermögensverlust`, wenn der Gesichtspunkt der Kongruenz von Totalgewinn und Summe der periodischen Gewinne nicht verloren gehen soll.“, vgl. Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948: S. 44 oder Lehmann, Wolfgang: Die dynamische Bilanz Schmalenbachs, Wiesbaden 1963, S. 32
8 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948, S. 18
9 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948, S. 43
10 Einerseits aus Erträgen die früheren Perioden zukommen, weil die Periodenzurechnung wegen Einhaltung des Realisationsprinzips versagt hat, andererseits aus zufälligen Gegebenheiten.
11 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948, S. 43
12 Hermann, Renate: Der Niederschlag der dynamischen Bilanzauffassung Schmalenbachs in Handels- und Steuerbilanzrecht, Würzburg 1969, S. 18
13 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948, S. 62, so auch Schmidt, Fritz: Die organische Tageswertbilanz, 3. Aufl., Leipzig 1929, S. ?
14 Baetge/Beermann: Bilanzierung, 1998, S. 156
15 Baetge/Beermann: Bilanzierung, 1998, S. 159
16 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948: S. 62 f.
17 Freericks, Wolfgang: Bilanzierungsfähigkeit und Bilanzierungspflicht in Handels- und Steuerbilanz, Köln, Berlin, Bonn, München 1976, S. 90 und Fn. 154, dieser bezieht sich auf Neumann, der im Verursachungsprinzip eines von zwei Axiomen der Bilanzierung sieht, vgl. Neumann, Lothar: Gewinnrealisation im Steuerrecht, Diss., Köln 1964, S. 76, gegeläufige Meinung: Kluge, Volker: Das Maßgeblichkeitsprinzip, Diss.,Berlin 1970, S. 106
18 Haberstock, Lothar: Kostenrechnung I, 8. Aufl., Hamburg 1987, S. 57
19 Seicht, Gerhard: Die kapitaltheoretische Bilanz und die Entwicklung der Bilanztheorie, Berlin 1970, S. 179, aus: Freericks: Bilanzierungsfähigkeit, 1976, S. 91, Fn. 162
20 Freericks: Bilanzierungsfähigkeit, 1976, S. 91
21 Ebenda, S. 91 f.
22 Münstermann, Hans: Dynamische Bilanz: Grundlagen, Weiterentwicklung und Bedeutung in der neuesten Bilanzdiskussion, in: ZfbF 1966, S. 512 ff., aus: Freericks: Bilanzierungsfähigkeit, 1976, S. 92, Fn. 171
23 Kluge, Volker: Das Maßgeblichkeitsprinzip, Diss., Berlin 1970, S. 107, aus: Freericks: Bilanzierungsfähigkeit, 1976, S. 92, Fn. 171
24 Vorläufig frei
25 wobei nur pagatorische Kosten einfließen dürfen!
26
Gemeinkosten leiten sich von variablen und fixen Kosten her. Zwar
ist der Anfall fixer Kosten notwendig, um die
Produktionsbereitschaft herzustellen, ein Leistungsbezug zur
Produktion ist nur indirekt über den Zeitfaktor erkennbar!
(vgl. Wohlgemuth, Michael; Ständer, Ute: Der Bewertungsmaßstab
„Herstellungskosten“ nach HGB und IAS –
Darstellung der Besonderheiten und kritische Gegenüberstellung,
in: Die Wirtschaftsprüfung (WPg), Heft 5/2003, S. 207)
Inwieweit dies dem Ursache-Wirkungsprinzip als Voraussetzung für
den Einbezug in den Bilanzansatz von Fertigerzeugnissen bei
Vollkostenrechnung genügt, ist fragwürdig. Weil diese
Frage betriebswirtschaftlich ungeklärt ist, wurde das
Angemessenheitsprinzip im § 255 II S. 3 HGB verankert.
Fixkosten fallen i.d.R. gleichmäßiger an als
produktionsabhängige variable Kosten; so beeinflussen Fixkosten
nicht den Interperiodenvergleich von Erfolgsgrößen,
würden sie nicht in die Herstellungskosten eingehen.
27
Coenenberg, Adolf Gerhard: Jahresabschluß und
Jahresabschlußanalyse, 17. Aufl., Landsberg/Lech 2000, S. 63
matching principle als Teil der accrual principle: vgl. Pellens, Bernhard: Internationale Rechnungslegung, 4. Aufl. Stuttgart 2001, S. 163, Abb. 24
28 Wie die meisten Bilanztheoretiker seiner Zeit verwendet auch Schmalenbach die Stromgrößenbezeichnung Einnahmen und Ausgaben der Geldvermögensrechnung. Nach der Einordnung von Bestands- und Strömungsgrößen durch Wöhe (Wöhe, Günter:Bilanzierung und Bilanzpolitik, 5. Aufl, München 1979, S. 20) ergibt sich das Geldvermögen aus der Summe von Ein-/Auszahlungen sowie Forderungen abzüglich Verbindlichkeiten. Gewährt das Unternehmen einem Dritten einen Finanzkredit, bewirkt dies eine Auszahlung und im gleichen Zug eine Forderung in gleicher Höhe. Mangels Änderung im Geldvermögen findet keine Ausgabe statt! Wie will also Schmalenbach die „Vorleistung“ Forderung umschreiben mit „Ausgabe, später Einnahme“ (Posten 2.)? Wo doch keine Ausgabe stattgefunden hat, sondern lediglich eine Auszahlung.
29 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948, S. 37
30 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948: S. 37
31 Ebenda.
32 Layout: eigene Erstellung, Bilanzpositionen 1.bis 10. der Bestandsrechnung in anderer Reihenfolge entnommen aus dem Bilanzschema Schmalenbachs und Ausgabe/Einnahmen ersetzt durch Aus-/Einzahlungen, vgl. Schmalenbach: Bilanz, 1948: S. 35
33 Beispielsweise RFH v. 6.11.1925 I A 84/25, Bd. 17., aus: Hermann, Renate: Der Niederschlag der dynamischen Bilanzauffassung Schmalenbachs in Handels- und Steuerbilanzrecht, Würzburg 1969, S. 204, Fn. 1
34 Bergbauschäden, „die durch das Sinken der Erdoberfläche infolge Wegnahme der Substanz in der Tiefe entstehen [...] Ihre Höhe ist abhängig von der Stärke der eingebauten Flöze, von der Art des Deckgebirges, von der Beschaffenheit der über der Erde bestehenden Kunstbauten“, vgl. Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948, S. 134
35 Freericks: Bilanzierungsfähigkeit, 1976, S. 239 f.
36 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948, S. 104
37 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948, S. 105
38 Ebenda, eine nähere Ausführung über den Unterschied zum Aktivum, bleibt Schmalenbach uns schuldig!
39 so die Charakterisierung der Bilanzansätze durch Schmalenbach, vgl. Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948, S. 37
40 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948, S. 106
41 Schmalenbach: Bilanz, 9. Aufl., 1948, S. 106
42 Die Unwissenschaftlickeit der Verfolgung gleichzeitig dynamischer und statischer Ziele.
43 Mag beispielsweise Riegers Geldwertungskonzept wenig praktikabel sein, worauf er selber immer wieder hinweist, so bleibt er der eingeschlagenen Richtung treu.
Yorck von Wartenburg, Marcus:
"Internationale Rechnungslegung vor bilanztheoretischem Hintergrund",
Diplomarbeit, Trier, 06.12.2004, S. 30-43
Anregung und Kommentar: 
© Yorck von Wartenburg, 28.08.2005