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Sich der Forderung der dynamischen Bilanzauffassung Schmalenbachs nach Ermittlung des richtigen Unternehmensgewinns anschließend, erweitert Schmidt das Konzept des „richtigen Gewinns“ durch Einbeziehung des Vermögenswertes in die Wirtschaftlichkeitskontrolle. Auch Schmidts Ausführungen sind dynamische Merkmale wie verursachungsgerechte Aufwandsverrechnung1 und Periodisierung durch transitorische und antizipative Posten2 zu entnehmen. Jedoch verfolgt er dualistische Bilanzziele: exakte Ermittlung des Vermögens und des Erfolgs.
Geprägt durch die historischen Umstände der Hyperinflation, soll die Betriebsführung das Ziel der Substanzerhaltung verfolgen, welche im Gegensatz zum Prinzip der Geldkapitalerhaltung mit starren Bilanzansätzen pagatorischen Ursprungs, die volatilen Wiederbeschaffungspreise der Sachgüter in der pekuniären Rechnungslegung richtig abbilden und verrechnen kann. Ist der Ansatz zu Wiederbeschaffungspreisen zur Darstellung des Reproduktionsvermögens der Unternehmung erforderlich, können folglich die Preiskapriolen des Industrie- und Rohstoffgütermarktes nicht mehr aus der Erfolgsermittlung ferngehalten werden. Schmidt verlangt daher die „konsequente Trennung der Vermögensrechnung von der Erfolgsrechnung“3 mit Hilfe des Kontos „Vermögenswertänderung“ bzw. „Wertberichtigung“, obwohl im Verlauf seiner Untersuchung deutlich wird, wie die Besonderheiten des organischen Bilanzansatzes, also der Bewertung zum Wiederbeschaffungspreis auf die Gewinn- und Verlustrechnung trotzdem durchschlagen.
Als Gewächs aus der Inflationszeit zwischen 1920-1924, sieht der Begründer der organischen Bilanzlehre Fritz Schmidt das Einzelunternehmen gleich einer Zelle mit dem Organismus „Gesamtwirtschaft“ verbunden. Die Verknüpfung des Einzelunternehmens zur Gesamtwirtschaft findet durch Übernahme des Ersatzwertes (Reproduktions- oder Wiederbeschaffungswert) aus dem gesamtwirtschaftlichen Marktgeschehen in die betriebliche Vermögens- und Gewinnermittlung statt.
Die historische Besonderheit der Hyperinflation soll uns nicht daran hindern, diese Bilanztheorie in heutiger Wirtschaftsverfassung einzuordenen, denn auch in unserer Zeit führt die immer größere Knappheit und Spekulation beim „schwarzen Gold“ zum, bisher moderaten, Auftrieb bei der allgemeinen Preissteigerungsrate.
Ursachen der Geldwertveränderungen in der Volkswirtschaft können die Produktions- und die Einkommensverschiebung sein.
Zugang zu einem Absatzmarkt kann nur jener Unternehmer erreichen, dessen Betrieb durch eine bestimmte Kapitalausstattung in die Lage versetzt wird, mit dem erzielten Gewinn mindestens die Nominalverzinsung des eingesetzten Kapitals zu erreichen, um mit alternativen Verwendungsmöglichkeiten der Finanzmittel konkurrieren zu können. Mit der Änderung des Preisniveaus von Produktionsfaktoren, ändert sich entsprechend der Kapitalbedarf und gleichzeitig die Gewinnerwartung zum Erfordernis der Mindestverzinsung, daher muß der Reproduktionswert des Unternehmens bekannt sein.
Jedes Wirtschaftssubjekt, welches in der Lage ist, entsprechende Reproduktionskosten aufzubringen, kann ein Unternehmen kopieren um als Konkurrent in den Markt einzutreten. Sein wirtschaftliches Können erweist sich erst, ob es ihm gelingt, einen Gewinn zu erzielen, der höher ist als die Mindestverzinsung des Reproduktionswertes8 (Reproduktionsertragswert). Die Lücke zwischen Gewinn und niedrigerer Mindestverzinsung bzw. Gesamtwert und Reproduktionswert des Unternehmens erklärt sich durch überdurchschnittliche Fähigkeiten des Unternehmers, z.B. bei Organisation der Produktionsfaktoren oder mit Ausnutzung einer Monopolposition (Patente, Ausbeutungsrechte) durch „Beschränkungen, die [sich] aus Kosten- und Nachfrageökonomik [...] ergeben, Preise erzwingen, die, weil konkurrenzfrei, höheren als den Normalertrag enthalten“9.
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Reproduktionsertragswert |
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+/- |
Geist des Unternehmers |
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+ |
Monopolausnutzung |
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= |
Gesamtertrag |
Zusammensezung des Gewinns
„Die Konkurrenz der sachgemäß ausgestatteten Unternehmungen erzwingt“10 die Beschränkung des Gesamtreproduktionswertes auf die betriebsnotwendige Potentiale: Nicht verwendete Anlagen verursachen zusätzliche Kosten und können liquidiert werden.
Zweck der Vermögensrechnung muß die Feststellung aller Aktiven und Passiven zum Marktpreis sein, zum Ziel den „Kostenaufwand und die Vermögenszusammensetzung einer Normalunternehmung“11 darzustellen. Wie also müssen Bilanzwerte bemessen sein, um die relative Stellung der Unternehmung in der Gesamtwirtschaft zu behaupten?12
Um erkennen zu können, ob der Betrieb mit Erfolg arbeitet, indem er sich in korrekter Höhe refinanziert, sind Bilanzbestände bereits erworbener Vermögensgegenstände nachträglich an den Gegenwartswerte anzupassen.
Marktpreiserhöhungen führen im Wege dieser Anpassung zur Zuschreibungen von Bilanzbeständen, zur Erhöhung des Reinvermögens. Wegen der Verknüpfung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) entstehen so Scheingewinnen aufgrund von Preisänderungen des Beschaffungsmarktes. Trotz des Risikos bei Ersatzbeschaffung mehr Finanzmittel bereitstellen zu müssen, führt die Zuschreibung zur höheren Gewinnen sowie Einkommensteuer13 und evtl. zu Ausschüttungen.
Zur Kapitalerhaltung besann sich der Gesetzgeber auf die Anschaffungsauszahlung als Bewertungsobergrenze; ein gutes Mittel in Zeiten der Geldwertstabilität. Bei inflationärer Papierwährung führt dies aber zur fortdauernder Verschleierung des Vermögenswertes: die pagatorische Bilanz ist das Ergebnis eines Durcheinanders aus verschiedenen Stadien des Preisanstiegs14.
Weil die Zuschreibung von Bilanzbeständen zu Scheingewinnen führt, muß sie durch Buchung erfolgsneutral gestellt werden; hierzu sind Erhöhungen im Aktivum als Vermögenswertänderung im passiven Konto Wertberichtigung im Haben gegenzubuchen.
Im folgenden Beispiel soll der Preiserhöhung in t1 von 200,- im organischen Bilanzansatz Rechnung getragen werden:
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Buchungssatz in t1: Ware an Wertberichtigung: 200 |
t0: Anschaffungsauszahlung: 300 |
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t1: Reproduktionswert: 500 |
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A |
P |
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A |
P |
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Ware 300 |
EK 300 |
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Ware 500 |
EK 300 |
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Wertberichtigung 200 |
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Beispiel: Erfolgsneutrale Wertberichtigung |
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Die Änderungen der Vermögenswerte können auch gleich erfolgsneutral dem Kapitalkonto gutgeschrieben werden, denn das Eigenkapital trägt das Gesamtrisiko aller Vermögensänderungen, sowie es Empfänger aller Umsatzgewinne und -verluste ist, die nicht ausgeschüttet oder eingelegt wurden15. Das Leihkapital bleibt von der Preiserhöhung nominal unverändert, das Unternehmen als Schuldner bleibt aber davon nicht unberührt!
Handelswaren, Betriebsmittel, Löhne, anteilige AfA aus früheren Perioden sind nach organischem Bilanzkonzept
Die Wertverschiebung bei Handelswaren, Betriebsmitteln und Erzeugnissen findet am Stichtag nur in der Vermögensrechnung im Wertberichtigungskonto statt.
Der Verbrauch oder Verkauf von Waren und Leistungen manifestiert sich in der Gewinn- und Verlustrechnung erst durch Aufwandsverrechnung der Selbstkosten zum Tageswert im Umsatzzeitpunkt16. Einerseits führen bei steigenden Wiederbeschaffungspreisen die höheren Selbstkosten im Ergebnis zu einem entsprechend niedrigeren Absatzgewinn. Andererseits hat der an der allgemeinen Geldwertverschiebung ausgerichtete Absatzpreis mindestens diese Selbstkosten zu decken: „so viel muß [vom Kunden] gezahlt werden, soll die wirtschaftliche Lage des Betriebes sich nicht verschlechtern“17. Im Ergebnis wird der erhöhte Wiederbeschaffungspreis des Beschaffungsmarktes im gleichen Augenblick der Preiserhöhung an den Absatzmarkt weitergereicht, auch wenn die tatsächliche Beschaffung der Betriebsmittel vor der Preisrunde stattgefunden hat. Im Konsumgütermarkt wird bei Preiskalkulation von Treibstoff, z.B. bei Tankstellen, nach diesem Muster verfahren.
Die Einbeziehung des höheren Ersatzwertes in den Absatzpreis (sowohl bei der Erfolgsermittlung als auch bei der Absatzpreiskalkulation18) sichert die Refinanzierung des Unternehmens zum Erwerb neuer höherpreisiger Handelswaren und Rohstoffe. Kann mit dem Absatzpreis der Erwerb einer Ersatzbeschaffung nicht mehr finanziert werden, führt dies in der organischen Bilanz zum Verlust: Zur Ersatzbeschaffung sind neue Mittel zu aquirieren. D.h. gelingt die Ersatzbeschaffing nicht in der Umsatzsphäre durch Verkauf zum wirklichen Kostenpreis (Wiederbeschaffungspreis) bewirkt die Geldwertverschiebung eine Verlagerung in die Geldsphäre durch Mehrbedarf an Kapital19. Der nach Abzug der Ersatzkosten vom Verkaufserlös verbleibende Reinerfolg kann im Sinne der organischen Bilanz nur erzielt werden, „wenn die Unternehmung durch den Erlös aus ihren Waren mindestens in der Lage ist, ihre relative Stellung in der Produktion der Gesamtwirtschaft zu behaupten“20.
Den Organismus Betrieb durchdringen bildlich gesprochen zwei entgegengesetzte Wertströme:21
„Das jeweilige Verhältnis dieser Ströme zueinander bedingt in der Gesamtwirtschaft den Geldwert“22. Die Ein- und Ausgangspforten Wiederbeschaffungspreis und Umsatzerlöse bestimmen durch Preis und Menge, wie Schleusentore, das Wertniveau des Unternehmens.
Es kommt
wenn Preisrelation der Beschaffungsseite und Umsatzseite nicht mehr übereinstimmen.
Zur Werterhaltung bedarf es neben der Anpassung an die meist extern (außer beim Monpol) bestimmten Güterpreise, der effizienten Herstellung zu Kosten, die zuzüglich Normalzins und Risikoprämie unter dem Marktpreis liegen24.
Zu jedem Stichtag sind nach organischem Konzept, Anlagen zu Reproduktionswerten zu berücksichtigen, so als sei jedes Jahr der genutzte Anlagenteil neu zu beschaffen.
Während der Wiederbeschaffungspreis im Bilanzansatz der Anlage durch erfolgsneutrale Zu- oder Abschreibung (vgl. Trennung der Vermögens- von der Erfolgsrechnung) erfasst wird, findet die planmäßige Abschreibung (AfA) zwecks Kostenbestanteil der Fertigerzeugnisse in der GuV (zum Absatzzeitpunkt) ihren Niederschlag und damit auch die Preisänderung der Grundgröße, der Anlage.
Für jede Periode ist der Anteil der Abnutzung zum Abzug zu bringen, der tatsächlich in Anspruch genommen wurde25. Konsequenterweise müßte nicht Periodenbezogen sondern Kostenträgerbezogen der AfA-Bestandteil zum Absatztag ermittelt werden, wie es mit den erzeugnisbezogenen Betriebsmittel und Löhnen beschrieben wurde.
Schmidt verteidigt seine organische Abschreibung mit dem Hinweis, daß die mit der Abschreibungsaufwendung, zulasten eines Gewinns, „abgezweigten“ Mittel nicht bis zur Ersatzbeschaffung der Anlage brachliegend ausharren, sondern, im steten Betriebsprozess der Anschaffung, Herstellung und des Absatzes, für die Entgeltung von Waren, Löhne und Betriebsmittel mit entsprechend gestiegenem Preisniveau bereitstehen. Eine am Preisniveau angepasste Abschreibung gestattet in jeder Periode die Finanzierung des gleichen Güterquantums26.
Nur im Spiegel der Güterpreisentwicklung läßt sich die Geldwertveränderung diagnostizieren, während der nominale Geldwert davon stets unberührt bleibt. Anders als die Realwerte, denen aufgrund Erhalt ihres Nutzenpotentials laufend der organisch motivierte Reproduktionswert in der organischen Bilanz zukommt, sind Geldwerte im Unternehmen Bargeld, Forderungen und Verbindlichkeiten dem Risiko des Kaufkraftverlustes ausgesetzt. „Die beiden Parteien eines geldwerten Schuldverhältnisses, wie auch die Inhaber von Bargeld müssen sich widerspruchslos die Auswirkungen der Geldwertverschiebung gefallen lassen“27, wobei eine Geldwerterhöhung (Deflation)
und Preiserhöhungen entgegengesetzte Wirkung zeigt.
Hat ein Unternehmen eine Verbindlichkeit während einer Situation sinkender Preise, bedarf es einer größeren Zahl abgesetzter Erzeugnisse, um diese Schuld zu tilgen, als vor dem Geldwertanstieg. Der folgende Fall verdeutlicht die bilanzielle Wirkung des sinkenden Preisniveaus von Anlagen und Umsatzgütern:28
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Ausgangssituation |
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10-fache Preisminderung |
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A |
P |
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A |
P |
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Anlagen 500 |
Fremdkapital 1000 |
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Anlagen 50 |
Fremdkapital 1000 |
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Umsatzgut 500 |
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Umsatzgut 50 |
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Überschuldung 900 |
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Die Verbindlichkeit bleibt dem Kreditvertrag treu, also von der Preisänderung unbeeinflußt. Während bei einem Preisanstieg neues Eigenkapital im Konto Wertveränderung ausgewiesen würde, führt wie oben gezeigt, der bei der Senkung des Preisniveaus eintretende Vermögensverlust zur Überschuldung.
Für den Unternehmer lassen sich hieraus folgende Handlungsanweisungen herleiten:
„Die bewußte Einstellung auf das Gleichgewicht der Geld- und Realwerte“ zur Vermeidung des Preisrisikos nennt Schmidt „Wertgleichheit der Bilanz“. Das Vorgehen erinnert stark an die Behandlung von Fremdwährungsrisiken mit Hilfe des Wertverbundes von Forderung und Verbindlichkeiten gleicher Höhe und Fristigkeit.
Die Rückstellung, eine besondere Form des Fremdkapitals mit antizipativem Charakter, bezeichnet Schmidt als „unechte Reserven der Passivseite“29. Zu diesen gehören neben Rückstellungen für Risikoauswirkungen, Reserven für Selbstversicherung auch der Bestand des Erneuerungskontos für die aktiven Nutzungs- und Abnutzungswerte. Für das Unternehmen bilden diese Posten eine Art Reserve, da bei ihrer Entstehung als Aufwand dem Erlös gegengebucht, Gewinnpotentiale statt in die Erfolsverwendung, als Refinanzierungmittel im Unternehmen verbleiben.
Über den organischen Ansatz der Höhe bei Rückstellungen läßt Schmidt nichts verlauten. Hier wäre zu prüfen, ob mit der Aufwandshöhe der Gegenwart (z.B. Lohnanteil der Pensionsrückstellung) der Betrag endgültig abgegolten und aufgezinst wird, oder die Höhe der Rückstellung in jeder Periode erneut an das antizipierte Preisniveau der noch zu erbringenden Leistung angepaßt werden muß (z.B. bei Rückstellungen für unterlassene Erneuerung, Herstellung und Anschaffung, Garantierückstellungen).
Eine Gewinnerzielung mit zu niedrigen Selbstkosten auf Basis des historischen Anschaffungspreises führt häufig zur Fehleinschätzung der Ertragslage für Wiederholungsgeschäfte. Der hieraus resultierende scheinbare Gewinn wiegt Erzeuger und Händler in falschem Optimismus, motiviert zu stärkerem Umsatz bzw. steigender Produktion: die Konjunktur wird ausgedehnt und übersteigert. „Die klare Erkenntnis der Verluste würde manche übereilten Konkurse und Liquidation verhüten.“30 Die Erkenntis, daß Nominalwertdenken bei der Gewinnberechnung falsche betriebspolitische Maßnahmen und ihrerseits Störungen in der Volkswirtschaft auslösen31, führte Schmidt 1927 zu seinem Aufsatz „Die Industriekonjunktur – ein Rechenfehler“.
Scheinverluste bei Wiederbeschaffungspreisen unter Anschaffungswert bewirken falschen Pessimismus und führen zur Einschränkung der Umsatztätigkeit32.
Die Gegenüberstellung der durch Geldwertminderung erhöhten Preise, des Wiederbeschaffungspreises und des Absatzpreises hat den Zweck, das Potential bzw. die Refinanzierungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten. Neben dieser, mittels Bilanzkonzeption, institutionalisierten Form der Substanzerhaltung, können auch für Bilanzen zu historischen Anschaffungspreisen Strategien zur Vermeidung von Ausschüttung von Scheingewinnen zur Anwendung kommen:
Am Beispiel der Spekulation, bei der Absatz- und Beschaffungsmarkt identisch sind, zeigen sich die Grenzen der Substanzbewertung zum Wiederbeschaffungspreis. Kauf und Verkauf von Aktien, ob mit Gewinn oder Verlust, werden im organischen Ansatz niemals ergebniswirksam. Kursänderungen wirken über das Konto Wertberichtigung in das Eigenkapital lediglich vermögenswirksam. Bei Wertgleichheit der Beschaffungs- und Absatzpreise, sowie beim Fehlen von Marktpreisen, z.B. für Spezialwerkzeug, kann die Korrektur der Scheingewinne mittels Preisindex erfolgen. Dieser „Generalindex“, berechnet aus dem Durchschnitt aller Warenpreise, zeigt die allgemeine Geldwertentwicklung33.
Walb34 sieht den Wiederbeschaffungspreis als Größe der Kalkulation zur Feststellung des Wertes der verzehrten Güter, nicht aber als Teil der Erfolgsrechnung. Die organische Bilanz verwende dagegen Ausgaben und Einnahmen zur Dokumentation der Erhaltung, Verbrauch oder Vermehrung des Kapitals.
Schmalenbach lehnt die dualistische Bilanz, so die organische Bilanz, als unwissenschaftlich ab, da Dualisten den Nachweis nicht erbringen, Vermögen und Erfolg auf vollkommene Weise zu ermitteln. Auch wenn bei Steigerung der Wiederbeschaffungspreise die Substanz richtig in der organischen Bilanz ausgewiesen wird, ist offen, ob nicht Teile des Scheingewinns doch betrieblicher Erfolg sind. Im Falle oligopolistischer Märkte kann die Preiserhöhung im Absatz stärker ausfallen als im Beschaffungsmarkt, so wie bei Kraftstoff und Rohöl: Ein Teil des Scheingewinns ist in der Marktstellung begründet und daher, im Gegensatz zur organischen Bilanz, ergebniswirksam.
Praktische Anwendung erfährt die bilanzielle Bewertung zu Wiederbeschffungspreisen in Verbindung mit dem Wertänderungskontos (jedoch mit Einschränkungen insbesondere mit der (Schein-)Gewinnrealisierung bei Veräußerung):
Der Begründer der Organischen Bilanz Fritz Schmidt
Ursachen für Geldwertveränderungen in der Volkswirtschaft:
Vergleichsmöglichkeit bei der Rentabilitätsmessung:
Substanzerhaltung bei Marktpreiserhöhung:
Aufgrund erhöhten Finanzbedarfs auf der Beschaffungsseite und Gefahr des Abflusses von Finanzmitteln durch Scheingewinne
Am Bilanzstichtag bzw. Umsatzzeitpunkt:
Bei steigenden Wiederbeschaffungspreisen sichert eine Stichtagsbewertung der Fertigerzeugnisse:
Zwei entgegengesetzte Ströme im Unternehmen:
Entspricht das Verhältnis dieser Ströme nicht dem der Gesamtwirtschaft führt dies aus Sicht des Unternehmens zur
Marktpreisänderung gehen indirekt über AfA-Sätze in die Erfolgsrechnung.
Unterschiedliche Auswirkung von Geldwertänderung bei bilanziellen Ansätze von Güter und nominalen Geldwerten:
Bei sinkenden Preisniveau:
Handlungsempfehlung für den Unternehmer:
Rückstellung seien vom Gewinn abgezweigte unechte Reserven der Passivseite, so Schmidt
Erfolgsrechnug nach organischer Bilanz vermeidet:
Auch bei einer Bilanz der Nominalwerte könnten Maßnamen die betriebliche Substanz erhalten:
Problem bei Bewertung zum Wiederbeschaffungspreis bei Spekulationsmärkten, z.B. Wertpapiermärkte:
Schmalenbach: gleichzeitige Verfolgung der Ziele
ist nicht möglich und unwissenschaftlich.
Praktische Anwendung von Wiederbeschaffungspreis und Wertänderungskonto:
1 „[...] daß jede Produktionsperiode denTeil der Abnutzung, der wirklich in Anspruch genommen wurde, zum jeweiligen Ersatzerte ihres Abschlußtermins zu ersetzen hat“, vgl. Schmidt, Fritz: Die organische Bilanz im Rahmen der Wirtschaft, Faksimili-Druck nach dem Original von 1921, Wiesbaden 1979, S. 75
2 „Es wird also in allen Fällen, in denen die Zahlung für Kosten, an die ja die Verbuchung in der Regel geknüpft ist, zeitlich nicht dem Eingang des Kostenwertes parallel läuft, eine besondere Verrechnung notwendig werden“, vgl. Schmidt, Fritz: Die organische Tageswertbilanz, 3. Aufl., Leipzig 1929, S. 251 f.
3 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 59
4 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 46
5 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 47
6 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 50 ff.
7 beide Zitate: Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 53
8 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 61
9 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 62
10 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 66
11 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 65 f.
12 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 88
13 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 73
14 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 79
15 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 92 f.
16 „Reinerfolg [...] ist der Rest, der vom Verkaufserlös [...] verbleibt, nachdem alle Ersatzbeträge [...] notwendige Kostenmenge zum Beschaffungswert des Umsatztages abgezogen sind“, vgl. Schmidt: organische Bilanz, 3. Aufl., 1929, 127, oder „Prinzip der Kostenbewertung mit dem Tagesbeschaffungs- oder Wiederbeschaffungswert“, vgl. Ebenda, S. 128
17 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 89
18 Denn der Preis ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Preisabsatzfunktion und Kostenverlaufsfunktion.
19 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 101 f.
20 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 100
21 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 120
22 Ebenda
23 Ebenda
24 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 121
25 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 75
26 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 86
27 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 42
28 Schmidt: organische Bilanz, 1921, S. 98
29 Schmidt: organische Bilanz, 3. Aufl., 1929, S. 249
30 Sykora, Gustav: Die Konten- und Bilanztheorien, 2. Aufl., Eisenstadt 1978, S. 243
31 Sykora: Konten- und Bilanztheorien, 1978, S. 243
32 Henzel, F. Fritz Schmidts Vermächtnis, in: Zeitschrift für Betriebswirtschaft (ZfB), 1968, S. 808
33 Schmidt: organische Bilanz, 3. Aufl., 1929, S. 268
34 Walb, E.: Tageswert oder Anschaffungswert in der Bilanz, in: Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung, Jg. 18, 1924, aus: Sykora: Konten- und Bilanztheorien, 1978, S. 245
Yorck von Wartenburg, Marcus:
"Internationale Rechnungslegung vor bilanztheoretischem Hintergrund",
Diplomarbeit, Trier, 06.12.2004, S. 44-53
Anregung und Kommentar: 
© Yorck von Wartenburg, 02.09.2005